Im Fall Hirsi Jamaa and Others v. Italy (Große Kammer, 23. Februar 2012) entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Italien die EMRK verletzt hat, indem es Migranten auf See abfing und nach Libyen zurückbrachte, ohne individuelle Schutzbedürfnisse zu prüfen.

Das Urteil gilt als Meilenstein gegen maritime „Pushbacks“ und kollektive Ausweisungen. Es stellt klar, dass menschenrechtliche Pflichten auch extraterritorial gelten können, wenn ein Staat effektive Kontrolle ausübt (u.a. auf Schiffen). Es ist ein Referenzpunkt in Debatten über Grenzpraktiken und Verantwortlichkeit im Mittelmeer.