Am 22. September 2015 verabschiedeten die EU-Innenminister den Beschluss (EU) 2015/1601 über vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

"
"Der Beschluss schuf einen befristeten Umverteilungsmechanismus für Personen mit eindeutigem Bedarf an internationalem Schutz, um den Druck auf die Außengrenzstaaten während der Krise 2015 zu mindern. Er wurde zugleich zu einem wichtigen politischen und rechtlichen Streitpunkt innerhalb der EU.