Am 20. November 2015 nahm der EU-Rat (Justiz und Inneres) Schlussfolgerungen an, um die Umsetzung von EU-Antiterror-Maßnahmen zu beschleunigen.
Im Mittelpunkt standen:
- Informationsaustausch und Nutzung von EU-Datenbanken
- Kontrollen an den Außengrenzen und Reisedokumentensicherheit
- Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung
- Arbeit zu ausländischen Terroristen und Radikalisierung
Wirkung: Die Schlussfolgerungen verankerten eine beschleunigte Agenda für die europäische Zusammenarbeit in der inneren Sicherheit nach 2015.