Am 2. Oktober 2020 beschloss die EU restriktive Maßnahmen gegen 44 Personen, die für Repression und Wahlfälschung nach der Präsidentschaftswahl 2020 in Belarus verantwortlich gemacht wurden.
Zu den Maßnahmen gehörten Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten – ein Schritt von politischen Erklärungen hin zu formellen Sanktionsinstrumenten.
Wirkung: Beginn einer anhaltenden EU-Sanktionslinie gegenüber Minsk, die später ausgeweitet wurde und die innere Repression mit breiteren europäischen Sicherheitsfragen verknüpfte.