Am 16. Dezember 2020 verabschiedete die EU die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092, die ein allgemeines Konditionalitätsregime zum Schutz des EU-Haushalts einführt.
Der Mechanismus ermöglicht Maßnahmen (z. B. Aussetzung von Zahlungen), wenn Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien in einem Mitgliedstaat die ordnungsgemäße Haushaltsführung der EU beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen.