Am 21. Mai 2024 verabschiedet der EU-Rat Verordnung (EU) 2024/1469, die zentrale Wertpapierverwahrer (CSDs) verpflichtet, 99,7% der Nettogewinne aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten zu übertragen.

Verteilung: 90% an European Peace Facility (Waffen), 10% an andere EU-Programme.

Erste Überweisung: 1,5 Milliarden Euro im Juli 2024. Ziel: 15-20 Milliarden Euro bis 2027.